Zum Hauptinhalt springen
Grabeskirche St. Joseph

Den eigenen Abschied frühzeitig nach eigenen  Vorstellungen gestalten

Viele Menschen möchten ihren Abschied aus dem Leben selbst gestalten. Ihnen ist es wichtig, zu wissen, wie ihre letzte Ruhestätte aussieht, und es gibt ihnen Sicherheit, wenn alles soweit vorbereitet ist, dass sie niemandem zur Last fallen. Denn längst leben Familien nicht mehr so dicht beieinander, dass die Pflege einer letzten Ruhestätte ohne großen Aufwand erbracht werden kann. Und es gibt viele persönliche Gründe, die für die Wahl einer bestimmten Ruhestätte sprechen. Zum Beispiel kann es den Betroffenen sehr sympatisch sein, dass ihr Grab unabhängig von Wind und Wetter und auch von gebrechlichen Menschen gut und ohne lange Wege besucht werden kann.

Eine Grabeskirche bietet aufgrund ihrer besonderen Struktur die besten Voraussetzungen, für den eigenen Todesfall vorsorgen und die letzte Ruhestätte den eigenen Wünschen entsprechend bis ins Detail vorbereiten zu können. Interessierte können sich in der Grabeskirche St. Joseph in Viersen ihre Grabstätte bereits zu Lebzeiten aussuchen. Sie legen individuell fest, an welcher noch freien Stelle sie beigesetzt werden möchten - sei es in einer Einzel- oder in einer Doppelgrabstätte, sei es in der Nähe des Taufsteins oder doch lieber etwas abseits. Und sie können sich bereits im Vorfeld für den Stein entscheiden, aus dem der Kubus hergestellt wird, in dem die Urne ihren Platz findet (hier gibt es einen Überblick über die Steine).

Die Ruhefrist in der Grabeskirche beträgt 20 Jahre. Diese bleibt auch beim Kauf einer Einzel- oder Doppelgrabstätte zu Lebzeiten erhalten, denn der vorzeitige Kauf wird nicht darauf angerechnet. Die Ruhefrist beginnt erst mit dem Tag der Beisetzung. Für die Zeit davor, also für die Reservierung, ist pro Jahr eine Gebühr von 1/20 des zu diesem Zeitpunkt gültigen Preises für die gewählte Grabstätten-Kategorie zu entrichten.

Die Kosten für die Grabstätten selbst ergeben sich aus der Gebührenordnung für die Grabeskirche St. Joseph in Viersen. Wie die rechtlichen Grundlagen für eine Grabstätte in der Grabeskirche aussehen und was sonst noch alles zu beachten ist, steht in der Friedhofssatzung und in der dazugehörigen Geschäftsordnung. Diese sind erforderlich, da es sich bei Urnenstellwänden in einer Kirche formal um einen Friedhof handelt. Wer sich informieren möchte, kann diese Unterlagen hier nachlesen oder sie herunterladen:

Auf jeden Fall bleiben die Verstorbenen auch nach Ablauf der Ruhezeit im Gotteshaus. Sie finden in der Kapelle unter dem Hochaltar, der Krypta, die endgültige Geborgenheit.

Lassen Sie sich beraten, welche Gestaltung der letzten Ruhestätte Ihren Wünschen am ehesten entspricht und wie Sie am besten Vorsorge für den Todesfall treffen.